
Aktuelles/Presse
Presse und Aktuelles aus der Einrichtung
16.3.2021
Aufgrund der neuen Eindämmungsverordnung der Stadt Hamburg gibt es neue Vorgaben zu den COVID-Schnelltests:
- COVID-19 Schnelltests dürfen bei einem Besuch in unserer Einrichtung nicht älter als 12 Stunden sein. (bisher48 Stunden)
- PCR-Tests dürfen bei einem Besuch in unserer Einrichtung nicht älter als 48 Stunden sein. (bisher 72 Stunden)
Wir haben die Testzeiten ausgeweitet, damit Sie auch zukünftig Ihre Angehörigen ohne Probleme besuchen können.
Testzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag 9.30 bis 17.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9.30 bis 11.30 und 14.00 bis 15.00 Uhr
Samstag 13.00 bis 16.00 Uhr
Sonntag 13.00 bis 16.00
Da wir in allen Zeiten auch die Tests für unsere Mitarbeitenden durchführen, kann es unter Umständen zu Wartezeiten kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Nutzen Sie auch die kostenlosen Schnelltests, die in Hamburg an anderen Stellen angeboten werden.
Bitte melden sie sich bei den Kolleginnen im Foyer, dort wird Ihnen der weitere Ablauf erklärt.
Ca. 17 Minuten nach dem Test erhalten Sie ihr Ergebnis.
Herzliche Grüße
Ulrich Reiser
COVID-19 Schnelltests für Besucher des ELIM Seniorencentrums Niendorf
(dieses Angebot besteht nur, sofern kein behördliches Betretungsverbot für die Einrichtung ausgesprochen wurde)
Sehr geehrte Angehörige!
Ab 16. März 2021 können wir PoC-Antigen-Tests für Besucherinnen und Besucher, die ihre Angehörigen in dem ELIM Seniorencentrum Niendorf aufsuchen möchten, zu neuen Zeiten anbieten.
Wir bleiben in Kontakt – auch in Zeiten von Corona
Besuchsregelung in dem ELIM Seniorencentrum Niendorf ab 12.1.2021
Sehr geehrte Angehörige!
Nach der Aufhebung des Betretungsverbotes in unserer Einrichtung, können Besuche nun wieder nach den Vorgaben der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung — HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO erfolgen.
Um die Gefahr einer Ansteckung unserer Bewohner*innen und Mitarbeitenden mit dem SARS- CoV‑2 möglichst zu minimieren, appellieren wir an Sie, folgende Regelungen mit uns gemeinsam umzusetzen:
Bis auf weiteres sind zwei Bezugspersonen zu benennen, die die Möglichkeit haben, in der Woche jeweils 1 Stunde die Bewohner*in zu besuchen (jeder Besucher kann je eine Stunde/Woche nutzen).
Weiterhin gibt es wie bisher festgelegte Besuchszeiten und eine Anmeldung muss einen Tag vorher, Termine für das Wochenende bis Freitagmittag, unter der Nummer 040 554 25 0 erfolgen.
Alle Besucherinnen und Besucher müssen vor dem Betreten der Einrichtung ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis vorlegen. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels PoC-Antigen-Test darf höchstens 48 Stunden und mittels PCR-Test höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein. Dies gilt auch für Spaziergänge mit unseren Bewohnern auf dem Gelände der Einrichtung.
Bitte halten Sie sich unbedingt an die uneingeschränkt vorgeschriebene Maskenpflicht.
Ich bitte Sie um Verständnis für die Maßnahmen. Nur so können wir die Gefahr einer weiteren Corona-Infektion, die letztendlich wieder ein absolutes Besuchserbot bedeuten würde, minimieren.
Herzliche Grüße
Ulrich Reiser